Das Recht nimmt im Bereich der legislativen Gestaltung der langfristigen Pflege, resultierend aus der Programmerklärung der Regierung der Slowakischen Republik und zusammenhängenden Regelungen der Regierung mit dem Ziel die Überschneidung der sozialen und gesundheitlichen Dienste und deren Finanzierung gerichtet auf den Klienten zu integrieren, einen nicht vertretbaren Platz ein. Der Begriff „soziale Sicherung“ von der Sicht des Rechtes umfasst vor allem die Beziehungen und Mittel, mit welchen die Gesellschaft die materielle Sicherung einzelnen Bürgern garantiert und gewährt, falls diese aus Gründen anerkannt von der Gesellschaft nicht arbeiten können oder in solche Situation geraten sind, dass ihr Arbeitsverhältnis zur Deckung der erhöhten Lebensaufwendungen unzureichend ist.
Die Pflege von der Sicht des Rechtes beruht in der Aufsicht über die Pflegegeber, die ihre Tätigkeit auf Grund des schriftlichen Vertrages zwischen dem Pflegegeber und Klienten ausüben, welcher die gegenseitigen Rechte und Pflichten zum Schutz des Klienten vor einem unprofessionellen Angestellten regelt. Die formalen Pflegegeber sind physische und juristische Personen, z. B. Gemeinden, Non- Profit-Organisationen, Pflegeagenturen, Dolmetscherdienste für Gehörlose und Schwerhörige, Tagesstationäre, Integrationszentren, Residenzeinrichtungen, gemischte und kombinierte Einrichtungen. Auf solche Weise wird die Kontrolle eines verantwortlichen und professionellen Umgangs zu den Klienten in den Pflegeheimen in der Slowakei gesichert.
Das Recht der sozialen Sicherung in rechtlicher Form realisiert soziale und wirtschaftliche Rechte der Bürger. Dieser Rechtszweig hängt mit sozialer Politik eng zusammen. In der Gegenwart kommt zur allmählichen Reduzierung der Aufgabe des Staates in der Sozialsphäre in Europa, zur Erweiterung des Systems der Subjekte im sozialen Bereich und zu deren aktiven Einschaltung in die soziale Politik. Die rechtliche Gestaltung der sozialen Sicherung enthält die Regelung einzelner Abschnitte der sozialen Sicherung – präventive und medizinische Fürsorge, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, staatliche soziale Unterstützung, soziale Hilfe und Dienste. Analog funktioniert es in sämtlichen entwickelten EU-Staaten.
Die Seniorenpflege von der Sicht des Rechtes, Sozialarbeit oder Pflegewesens resultiert aus den Bedürfnissen eines älteren Menschen, damit sein würdiges Alter gesichert wird.
Die verantwortliche Aufsicht über Einrichtung und Betrieb der Pflegeheime in der Slowakei richtet sich nach strengen Vorschriften und so wird um die Klienten immer gut gesorgt.