VORAUSSETZUNGEN FÜR 24 STUNDEN BETREUUNG

Die Betreuungskraft, Pflegekraft benötigt ein eigenes Zimmer mit einem Bett & Bettwäsche, sowie einem Kleiderschrank. Die Mitbenutzung des Bades und Küche muss gewährleistet sein. Kost und Logis sind frei. Ein Internetanschluss ist ein Vorteil,  jedoch keine Voraussetzung.
KOSTEN

Alle PersonenbetreuerInnen sind selbständig und besitzen einen österreichischen Gewerbeschein.
Unsere Personenbetreuerinnen haben Mindestausbildung im Umfang von 220 Stunden oder mehr.
Von uns vermittelten Betreuerinnen haben die berufliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Der Tageshonorar für Betreuerinnen richtet sich nach Betreuungsaufwand  und ist von der Pflegestufe der zu betreuenden Person, von den vereinbarten Leistungen, von der Qualifikation des Personenbetreuers, von den Sprachkenntnissen,  von der Berufserfahrung und  von der Anzahl der zu betreuenden oder mitversorgten Personen im Haushalt abhängig.

Eine zu betreuende Person - Kosten pro Tag
Pflegestufe  Kosten pro Tag
0,1,2 ab 75.-
3,4 80.-
5,6,7 85.-
Weitere im Haushalt mitversorgte Person 10.- pro Tag
Zweite zu betreuende Person: ab 20.- pro Tag
Fachkraftzuschlag 10.- / Diplomierte Fachkraft in Heimatland – nicht in Österreich nostrifiziert /
Für folgende Feiertage: 24.12., 25.12., 26.12., 1.1. und Ostermontag wird  ein Zuschlag in der Höhe von € 50,00/Tag zusätzlich zum vereinbarten Tageshonorar durch den Personenbetreuer in Rechnung gestellt.
* Bei einer Erhöhung des Pflegeaufwandes wird Tageshonorar angepasst.
zzgl. Fahrtpauschale für die BetreuerInnen.
Die Fahrtkosten werden anhand der Wegstrecke zwischen dem Wohnort der Personenbetreuer/innen und dem Betreuungsort berechnet und fallen nach jedem Turnus an.

*Preise inklusive monatlicher Servicepauschale
Wir vermitteln Betreuung durch die Personen aus der Slowakei, Rumänien und Bulgarien
Betreuerinnen aus der Slowakei arbeiten in 14- tägigen Turnussen
Betreuerinnen aus und Bulgarien arbeiten von 3 bis 5- wöchigen Turnussen.   
Turnuslänge ist von Betreuung Intensität abhängig. 
Wir erstellen Ihnen gerne ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot.

Wichtiger Hinweis:

Die Bezeichnung 24 Stunden Betreuung bedeutet nicht, dass die Betreuerinnen und Pflegerinnen im wörtlichen Sinne 24 Stunden ohne Unterbrechung arbeiten. Mit selbständigen Betreuungskräften, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, können die Arbeitszeiten frei vereinbart sein!
VERMITTLUNGSGEBÜHR

Bei  der  Vermittlungsgebühr  handelt  es  sich  um  eine  beim  Betreuungsstart  anfallende  Gebühr  in der  Höhe  von  175.-  € pro vermittelte Betreuerin  und  deckt  sämtliche  Leistungen  ab,  welche  mit  Beginn  der Betreuung zu leisten sind.
Jede Neuvermittlung ist kostenpflichtig (175.- Euro), wobei hierbei der Grund für den Wechsel der Betreuungskraft keine Rolle spielt.
Servicepauschale  € 150.-  monatlich *
Die Servicepauschale  wird  pro  Kalendermonat  im  Nachhinein  in  Rechnung  gestellt.

Der Monatsbeitrag beinhaltet folgende Leistungen:

  • Übernahme sämtlicher gewerberechtlicher Angelegenheiten von Personenbetreuerinnen.
  • Bereitstellung der Betreuungsdokumentation.
  • Organisation von Anreise und Abreise.
  • Organisation des laufenden Turnuswechsels.
  • Organisation von Ersatzbetreuerin.
  • Unterstützung bei der Abwicklung der Förderungsanträge für den Zuschuss zur 24-Stunden – Betreuung
  • Unterstützung bei Fragen, Anliegen, etwaigen Änderungen und Unklarheiten
  • Berufliche Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschaden
STEUERLICHE ABSETZBARKEIT

Alle angeführten Aufwendungen für die 24-Stunden Personenbetreuung sind nach EStG 1988 (LStR 2002 Rz 868 bis Rz 872 und Rz 887) als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich absetzbar.
WELCHE TÄTIGKEITEN MÜSSEN DIE AUFTRAGGEBER ÜBERNEHMEN?

An- und Abmeldung der Betreuungskraft beim zuständigen Meldeamt. / Meldezettel wird von Agentur vorab ausgefertigt.

  • Verpflegung der Betreuerin/des Betreuers
  • Einhaltung der Ruhezeiten der Betreuerin/des Betreuers /mind. 2 Stunden pro Tag /
  • Ansuchen um Erhöhung bzw. Anpassung des Pflegegeldes der aktuellen Pflegebedürftigkeit der zu betreuenden Person.

*Die Begriffe 24 Stunden - Pflege und 24 Stunden - Betreuung sind ausschließlich Marketingbegriffe (Keywords) für die Suche im Internet.

WIR SUCHEN PROFESSIONELLE HILFE!