/bei Klienten mit dg. Immobilisierungssyndrom, NCMP, Parkinson, Altersdemenz, Alzheimer/
Der entscheidende Faktor ist das Maß der Beweglichkeitsbehinderung, die den partiellen oder vollständigen Selbständigkeitsverlust verursacht. Das Ziel der Pflegebetreuung bei Störungen der Selbstpflege ist es, die Möglichkeit der Selbstpflege zu erreichen oder diese mindestens möglichst lange auf dem aktuellen Niveau zu erhalten.
Bei dieser Betreuung Art muss das Personal genügend Zeit haben. Unsere Klienten kennen nicht das Gefühl, die Schwester /Betreuerin/ zu belasten oder sie um die Zeit zu bestehlen, die sie anderen Klienten widmen sollte. Die Betreuerinnen sichern, dass die Klienten lieber die Begleitung zur Toilette als eine Schüssel fordern, wodurch sie ihre Abhängigkeit mit der Durchführung der täglichen Handlungen nur auf dem Bett erhöhen würden. Es gilt im Allgemeinen, dass der Klient, der sich außerhalb des Bettes bewegen kann, ob alleine oder mit Begleitung oder Hilfsmittel, im Speiseraum essen, sich im Badezimmer waschen, zur Toilette gehen kann.
Für diejenigen Klienten, deren Bewegung nur auf das Bett beschränkt ist, bereitet die Betreuerin die hygienischen Mittel oder das Essen in die Reichweite – womit sie den Klienten ermöglicht, sich selbst zu waschen oder selbständig und ohne Hilfe zu essen. Das Pflegepersonal vergisst dabei nicht, die Klienten zu ermutigen und dann auch für die selbständige Leistung zu loben. Der Physiotherapeut, der mit den Klienten isometrische und isotonische Übungen zur Erhöhung der Muskelstärke macht, spielt bei der Erhöhung der Selbstpflege eine wichtige Rolle. Die Betreuerin arbeitet mit ihm bei diesen Aktivitäten zusammen und schaltet die Klienten auch mehrmals am Tag ein.
Die Übung sollte erfrischend und nicht ermüdend sein.
Das Pflegepersonal schaltet in die Pflege mit Orientierung auf Verbesserung der Mobilität, Selbständigkeit des Klienten auch seine Familie ein, die mit ihrer aktiven Teilnahme die Psyche des Klienten positiv unterstützen kann.